Was zur Unterstützung bei der Basisversorgung dazu gehört, steht in der Anlage 2 zu der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe:

  1. Unterstützung bei der Körperpflege
    • Assistenz beim Aufstehen aus dem Bett
    • Assistenz beim Waschen
    • Assistenz beim Duschen
    • Assistenz beim Baden in der Badewanne
    • Assistenz bei der Zahnpflege
    • Assistenz bei der Haarpflege
    • Assistenz beim Rasieren
    • Erkennen von Veränderungen des Allgemeinzustandes oder der Haut und sofortige Meldung an den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin oder an die/den zuständige/n Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
  2. Unterstützung beim An- und Auskleiden
    • Assistenz bei der Auswahl der Kleidung
    • Bereitlegen der Kleidung
    • Assistenz beim Anziehen bzw. Ausziehen von
      • Kleidungsstücken
      • Strümpfen, Strumpfhosen, Socken etc.
      • Stützstrümpfen
  3. Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
    • Zubereiten und Vorbereiten von Mahlzeiten wie
      • Wärmen von Tiefkühlkost
      • Portionieren und eventuell Zerkleinern der Speisen
      • Herrichten von Zwischenmahlzeiten etc.
    • Beachtung von Diätvorschriften
    • Assistenz beim Essen
    • Assistenz beim Trinken
    • Achten auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr
    • Erkennen von Essstörungen, Schluckstörungen, nicht ausreichender Flüssigkeitsaufnahme und sofortige Meldung an den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin oder an die/den zuständige/n Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
  4. Unterstützung im Zusammenhang mit Ausscheidungen
    • Assistenz beim Toilettengang
    • Assistenz bei der Intimpflege nach dem Toilettengang
    • Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln wie
      • Wechseln von Schutzhosen
      • Assistenz bei der Verwendung von Einlagen
    • Erkennen einer Veränderung von Ausscheidungen und sofortige Meldung an den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin oder an die/den zuständige/n Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
  5. Unterstützung und Förderung der Bewegungsfähigkeit
    • Assistenz beim Aufstehen oder Niederlegen
    • Assistenz beim Niedersetzen
    • Assistenz beim Gehen
  6. Unterstützung beim Lagern
    • Anwendung von Hilfsmitteln zur Dekubitusprophylaxe bei Menschen im Rollstuhl
    • Anwendung von Hilfsmitteln bei Menschen mit rheumatischen Veränderungen zur Erleichterung täglicher Verrichtungen
  7. Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln
    • Assistenz bei der Einnahme von oral zu verabreichenden Arzneimitteln, dazu zählt auch das Erinnern an die Einnahme von Arzneimitteln oder das Herausnehmen der Arzneimittel aus dem Wochendispenser
    • Assistenz bei der Applikation von ärztlich verordneten Salben, Cremen, Lotionen etc. oder von Pflegeprodukten, die von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege angeordnet wurden.