Was zur Unterstützung bei der Basisversorgung dazu gehört, steht in der Anlage 2 zu der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe:
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Assistenz beim Aufstehen aus dem Bett
- Assistenz beim Waschen
- Assistenz beim Duschen
- Assistenz beim Baden in der Badewanne
- Assistenz bei der Zahnpflege
- Assistenz bei der Haarpflege
- Assistenz beim Rasieren
- Erkennen von Veränderungen des Allgemeinzustandes oder der Haut und sofortige Meldung an den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin oder an die/den zuständige/n Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Assistenz bei der Auswahl der Kleidung
- Bereitlegen der Kleidung
- Assistenz beim Anziehen bzw. Ausziehen von
- Kleidungsstücken
- Strümpfen, Strumpfhosen, Socken etc.
- Stützstrümpfen
- Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Zubereiten und Vorbereiten von Mahlzeiten wie
- Wärmen von Tiefkühlkost
- Portionieren und eventuell Zerkleinern der Speisen
- Herrichten von Zwischenmahlzeiten etc.
- Beachtung von Diätvorschriften
- Assistenz beim Essen
- Assistenz beim Trinken
- Achten auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr
- Erkennen von Essstörungen, Schluckstörungen, nicht ausreichender Flüssigkeitsaufnahme und sofortige Meldung an den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin oder an die/den zuständige/n Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
- Zubereiten und Vorbereiten von Mahlzeiten wie
- Unterstützung im Zusammenhang mit Ausscheidungen
- Assistenz beim Toilettengang
- Assistenz bei der Intimpflege nach dem Toilettengang
- Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln wie
- Wechseln von Schutzhosen
- Assistenz bei der Verwendung von Einlagen
- Erkennen einer Veränderung von Ausscheidungen und sofortige Meldung an den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin oder an die/den zuständige/n Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
- Unterstützung und Förderung der Bewegungsfähigkeit
- Assistenz beim Aufstehen oder Niederlegen
- Assistenz beim Niedersetzen
- Assistenz beim Gehen
- Unterstützung beim Lagern
- Anwendung von Hilfsmitteln zur Dekubitusprophylaxe bei Menschen im Rollstuhl
- Anwendung von Hilfsmitteln bei Menschen mit rheumatischen Veränderungen zur Erleichterung täglicher Verrichtungen
- Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln
- Assistenz bei der Einnahme von oral zu verabreichenden Arzneimitteln, dazu zählt auch das Erinnern an die Einnahme von Arzneimitteln oder das Herausnehmen der Arzneimittel aus dem Wochendispenser
- Assistenz bei der Applikation von ärztlich verordneten Salben, Cremen, Lotionen etc. oder von Pflegeprodukten, die von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege angeordnet wurden.